Generell können die folgenden Produkte NUR NACH DEKLARATION eingeführt werden:
a) pflanzliche Produkte
– Kaffee, Kakao, Nüsse, Trockenfrüchte, etc.
– Fruchtsäfte, Alkoholische Getränke
– Öle, Speisestärke, Mehl, Grieß und Zucker
– Marmeladen, Obst- und Gemüsekonserven
– Cerealien, Gewürze, Tee
– Samen, natürliche Pflanzenfasern, Rinde, Früchte, Blüten und andere getrocknete
pflanzliche Produkte
Frisches Obst und Gemüse darf ÜBERHAUPT NICHT eingeführt werden, sondern müssen VOR der Zollkontrolle in dafür aufgestellte Behälter geworfen oder NACH DEKLARATION beim Zoll abgegeben werden.
b) tierische Produkte
– fleischhaltige Konserven
– Essen für den persönlichen Gebrauch (Sandwiches, Fertiggerichte) mit gekochtem/ge-
bratenem Fleisch
– Wurstwaren und Schinken
– Milchprodukte (Milch, Sahne, Joghurt, etc.)
– Käse
– gekochte Eier
– Honig
– Lederwaren und Felle, Wolle (dies bezieht sich auf Rohmaterialien und Kunsthandwerk,
nicht jedoch auf bereits behandelte und verarbeitete Materialien, wie Schuhe, Gürtel,
Handtaschen, Wollkleidung, etc.)
Bei industriell gefertigten Produkten wird bei der Kontrolle darauf geachtet, dass diese originalverpackt und ungeöffnet sind, sowie auf Auszeichnung der Inhaltsstoffe.
Bitte weisen Sie Ihre Kunden auf diese Kontrollen hin, um hohe Geldstrafen und lange Wartezeiten zu vermeiden. Vielen Dank. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.